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Kanzlei Gräf & Centorbi

Beratungsanwalt

Christofsstr. 5
55116 Mainz
Telefon: +49 6131 211350
Telefax: +49 6131 2113529
E-Mail: www.graefcentorbi.de
Ansprechpartner:

Rechtsanwälte Guido Gräf & Claus Centorbi, hier insbesondere Rechtsanwalt Centorbi
Beschreibung:

Diese Geschäftsstelle steht auch für die Beratung im italienischen Immobilienrecht, Grundstücks- und Notarrecht, Ferienimmobilien, zur Verfügung. Die Beratungskosten werden nicht durch die Auslagenordnung des Vereins abgedeckt und sind zuvor mit dem Beratungsanwalt zu vereinbaren.

Die Rechtsanwaltskanzlei Gräf & Centorbi entstand 2003 nach einem Zusammenschluss von mehreren Einzelkanzleien. Heute ist die Kanzlei als Sozietät mit drei Volljuristen und einer Steuerberatung organisiert. Die Mandanten werden von den Rechtsanwälten Dominik Gräf, Claus Centorbi und Guido Gräf an den Standorten Mainz und Kitzingen umfassend beraten und vertreten. Als national und international tätige Rechtsanwälte vertritt die Kanzlei sowohl Privatpersonen wie auch in- und ausländische Unternehmen. Dabei wird Professionalität und Spezialisierung mit einem Höchstmaß an persönlicher und individueller Beratung der Mandanten verbunden.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Gräf & Centorbi bieten umfassende rechtliche Dienstleistungen, die von der aussergerichtlichen Beratung der Mandanten auf allen sie betreffenden wirtschafts- und steuerrechtlichen Gebieten, über die gerichtliche Vertretung, bis zur Mediation reichen.


Guido Gräf, geboren 1963, studierte an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz Jura. Auch das Rechtsreferendariat im Anschluss an das Universitätsstudium absolvierte er in Mainz. Die Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 1994. Der Jurist korrespondiert bei Bedarf in fließendem Englisch. 

Für Immobilien- und Mietrecht ist insbesondere Rechtsanwalt Claus Centorbi zuständig. Er wurde 1966 in Ludwigshafen geboren, studierte an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz, war dann als Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Frankenthal mit Stationen in Landau und dem Arbeitsgericht Ludwigshafen tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen erhielt er 1996 die Zulassung zur Anwaltschaft. Rechtsanwalt Centorbi spricht fließend Italienisch und verfügt über Grundkenntnisse in Englisch und Französisch.



Wir möchten Ihnen gerne bei folgenden Problemen behilflich sein:

Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht
Bau- und Architektenrecht
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