BGH Urteil
Tätigkeit im Home-Office berechtigt zur Kündigung wegen Eigenbedarf
Positiv für Vermieter
Aktenzeichen:
VIII ZR 346/19
Urteil vom:
09.02.2021
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 09.02.2021 die Ausübung der beruflichen Tätigkeit im Home-Office als ausreichenden Grund für eine Eigenbedarfskündigung gelten lassen.
Das Gericht führt aus: "Eine solche Individualisierung des Kündigungsgrundes wird durch das Kündigungsschreiben jedoch - offensichtlich - ermöglicht. Denn es wird sowohl die Bedarfsperson - der Sohn der Kläger - benannt als auch das Interesse, das letzterer an der Wohnung hat, nämlich dass er aufgrund von Home-Office-Tätigkeiten größeren Raumbedarf habe. Das genügt als Begründung."
Zum Volltext des Urteils.
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Das Gericht führt aus: "Eine solche Individualisierung des Kündigungsgrundes wird durch das Kündigungsschreiben jedoch - offensichtlich - ermöglicht. Denn es wird sowohl die Bedarfsperson - der Sohn der Kläger - benannt als auch das Interesse, das letzterer an der Wohnung hat, nämlich dass er aufgrund von Home-Office-Tätigkeiten größeren Raumbedarf habe. Das genügt als Begründung."
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