BGH Urteil
Zustimmung zur Mieterhöhung ist für den Mieter bindend
Positiv für Vermieter
Aktenzeichen:
VIII ZR 234/18
Urteil vom:
11.12.2019
Durch die Zustimmung des Mieters als Reaktion auf ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters kommt nach dem Bundesgerichtshof eine wirksame Vereinbarung über eine entsprechende Mieterhöhung zustande. Diese stelle den Rechtsgrund für die daraufhin jeweils erbrachten erhöhten Mietzahlungen dar.
Es komme dagegen nicht darauf an, ob das Mieterhöhungsverlangen den formellen gesetzlichen Anforderungen entsprochen und dem Vermieter ein materieller Anspruch auf Zustimmung zu der begehrten Mieterhöhung zugestanden habe.
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