BGH Urteil

Zustimmung zur Mieterhöhung ist für den Mieter bindend

Positiv für Vermieter
Aktenzeichen: VIII ZR 234/18
Urteil vom: 11.12.2019

Durch die Zustimmung des Mieters als Reaktion auf ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters kommt nach dem Bundesgerichtshof eine wirksame Vereinbarung über eine entsprechende Mieterhöhung zustande. Diese stelle den Rechtsgrund für die daraufhin jeweils erbrachten erhöhten Mietzahlungen dar.

Es komme dagegen nicht darauf an, ob das Mieterhöhungsverlangen den formellen gesetzlichen Anforderungen entsprochen und dem Vermieter ein materieller Anspruch auf Zustimmung zu der begehrten Mieterhöhung zugestanden habe. 

> Zum Volltext des Urteils

Sie haben Fragen oder finden ein Urteil nicht?

Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung in Sachen Mietrecht (ausgenommen Online-Mitgliedschaft). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch wenn es zu spät ist, also ohne Wartezeit betreffend den Sachverhalt. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.

Telefonische Beratung

Kostenlose Beratung für Mitglieder

Mitglieder-Hotline
deutsches Festnetz*
Nichtmitglieder-Hotline
Für Nichtmitglieder: 1,99 €/min* Kosten aus dem Mobilfunknetz können abweichen