BGH Urteil
Abrechnung oder Zahlung BK kein Anerkenntnis innerhalb Abrechnungsfrist
Positiv für Vermieter
Aktenzeichen:
VIII ZR 296/09
Urteil vom:
12.01.2011
Jedenfalls seit der gesetzlichen Einführung der ausschlussbewehrten Abrechnungsund Einwendungsfristen gemäß § 556 III 2, 3, 5, 6 BGB durch das Mietrechtsreformgesetz vom 19. Juni 2001 erlauben weder die vorbehaltlose Zahlung einer Betriebskostennachforderung durch den Mieter noch die vorbehaltslose Erstattung eines sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter für sich genommen die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer späteren Nach- oder Rückforderung während des Laufs der genannten Fristen entgegensteht (Fortführung von BGH, NJW 2006, 903 = NZM 2006, 222; NJW 2009, 580).
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