BGH Urteil

Nachträgliches Verhalten als Auslegungshilfe bei Verträgen

Negativ für Vermieter
Aktenzeichen: XII ZR 27/25
Urteil vom: 18.02.2026

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 18. Februar 2026 (XII ZR 27/25) eine wichtige Entscheidung zur Vertragsauslegung getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob und wie das nachträgliche Verhalten der Vertragsparteien – also ihr Verhalten nach Vertragsschluss – zur Auslegung eines Rechtsgeschäfts herangezogen werden darf.


Der BGH betonte, dass bei der Auslegung eines Rechtsgeschäfts grundsätzlich nur Umstände berücksichtigt werden, die dem Erklärungsempfänger bei Zugang der Willenserklärung bekannt waren. Allerdings kann das spätere Verhalten der Parteien wichtige Rückschlüsse auf ihr tatsächliches Verständnis und ihren Willen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zulassen. Gerade wenn die Parteien nachträglich übereinstimmend von einer bestimmten Vertragsauslegung ausgehen, kann dies ein starkes Indiz für die ursprüngliche Bedeutung der Vereinbarung sein.

Volltext des Beschlusses

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.02.2026, Az. XII ZR 27/25
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