BGH Urteil

Vertragsgemäßer Zustand der Mietsache bei fehlender diesbezüglicher Vereinbarung

Negativ für Vermieter
Aktenzeichen: VIII ZR 194/21
Urteil vom: 19.07.2022
Fehlen Vereinbarungen zum Zustand der Mietsache, ist der vertragsgemäße Zustand der durch Auslegung zu ermittelnde Zustand der insbesondere der beabsichtigten Nutzung und der Verkehrsanschauung entspricht.
Gemessen hieran war die Beklagte gehalten, die Funktionsfähigkeit der Gasetagenheizung wiederherzustellen, und durfte den Klägern zur Erfüllung der sie treffenden Instandsetzungspflicht nicht eine andere Art der Wärme- und Warmwasserversorgung in Form des Anschlusses an die Zentralheizung anbieten.

Zum Volltext der Entscheidung

Bundesgerichtshof, Hinweisbeschluss vom 19.07.2022, Az. VIII ZR 194/21
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