Bundesgerichtshof, Hinweisbeschluss vom 19.07.2022, Az. VIII ZR 194/21
BGH Urteil
Vertragsgemäßer Zustand der Mietsache bei fehlender diesbezüglicher Vereinbarung
Negativ für Vermieter
Aktenzeichen:
VIII ZR 194/21
Urteil vom:
19.07.2022
Fehlen Vereinbarungen zum Zustand der Mietsache, ist der vertragsgemäße Zustand der durch Auslegung zu ermittelnde Zustand der insbesondere der beabsichtigten Nutzung und der Verkehrsanschauung entspricht.
Gemessen hieran war die Beklagte gehalten, die Funktionsfähigkeit der Gasetagenheizung wiederherzustellen, und durfte den Klägern zur Erfüllung der sie treffenden Instandsetzungspflicht nicht eine andere Art der Wärme- und Warmwasserversorgung in Form des Anschlusses an die Zentralheizung anbieten.
Zum Volltext der Entscheidung
pdf
Sie haben Fragen oder finden ein Urteil nicht?
Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung in Sachen Mietrecht (ausgenommen Online-Mitgliedschaft). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch wenn es zu spät ist, also ohne Wartezeit betreffend den Sachverhalt. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.