BGH Urteil

WEG: Öffentliche Zustellung einer Klage der Gemeinschaft an Wohnungseigentümer

Neutral
Aktenzeichen: V ZR 117/23
Urteil vom: 22.02.2024

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.02.2024, Az. V ZR 117/23


Dabei ist es zunächst Sache der Partei, die durch die Zustellung begünstigt wird, alle geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen anzustellen, um den Aufenthalt des Zustellungsempfängers zu ermitteln und ihre ergebnislosen Bemühungen gegenüber dem Gericht darzulegen. Allein die ergebnislose Anfrage beim Einwohnermeldeamt genügt hierfür in der Regel nicht.

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.02.2024, Az. V ZR 117/23
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