BGH Urteil

Begründungsfrist der Anfechtungsklage ist zwingend

Neutral
Aktenzeichen: V ZR 28/22
Urteil vom: 23.06.2023

Amtliche Leitsätze: 


1. Grundsätzlich kann nur ein vor Fristablauf eingegangener, mit einer Unterschrift versehener Schriftsatz die Frist zur Begründung der wohnungseigentumsrechtlichen Anfechtungsklage wahren. (Rn. 5 – 7) 

2. Die Wahrung der Begründungsfrist der Anfechtungsklage unterliegt nicht der Parteidisposition, sondern ist von Amts wegen zu prüfen. (Rn. 10 und 12 – 15) 

3. Ob die Frist zur Begründung der Anfechtungsklage gewahrt ist, kann das Gericht im Freibeweisverfahren klären. (Rn. 22 – 26)

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.06.2023, Az. V ZR 28/22
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