Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.06.2023, Az. V ZR 28/22
BGH Urteil
Begründungsfrist der Anfechtungsklage ist zwingend
Neutral
Aktenzeichen:
V ZR 28/22
Urteil vom:
23.06.2023
Amtliche Leitsätze:
1. Grundsätzlich kann nur ein vor Fristablauf eingegangener, mit einer Unterschrift versehener Schriftsatz die Frist zur Begründung der wohnungseigentumsrechtlichen Anfechtungsklage wahren. (Rn. 5 – 7)
2. Die Wahrung der Begründungsfrist der Anfechtungsklage unterliegt nicht der Parteidisposition, sondern ist von Amts wegen zu prüfen. (Rn. 10 und 12 – 15)
3. Ob die Frist zur Begründung der Anfechtungsklage gewahrt ist, kann das Gericht im Freibeweisverfahren klären. (Rn. 22 – 26)
Zum Volltext des Urteils
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