BGH Urteil

Kündigung wegen nicht geleisteter Kautionsbürgschaft?

Negativ für Vermieter
Aktenzeichen: VIII ZR 256/23
Urteil vom: 14.05.2025

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.05.2025, Az. VIII ZR 256/23


Amtlicher Leitsatz:

Ist ein Mieter mit der Leistung einer als Mietsicherheit (§ 551 BGB) vereinbarten Bankbürgschaft im Verzug, kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht nach § 569 Abs. 2a BGB fristlos kündigen, weil eine Bankbürgschaft nicht in den Anwendungsbereich dieses Kündigungstatbestands fällt.

Volltext des Urteils

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.05.2025, Az. VIII ZR 256/23
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