Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2021, Az. VIII ZR 66/20
BGH Urteil
Betriebskosten: Einsicht in die Belege bei digital geführtem Büro
Positiv für Vermieter
Aktenzeichen:
VIII ZR 66/20
Urteil vom:
15.12.2021
In Ausnahmefällen kann es nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) allerdings in Betracht kommen, dass der Vermieter lediglich die Vorlage von Kopien oder Scanprodukten schuldet.
Die Frage, ob ein solcher Ausnahmefall gegeben ist, entzieht sich allgemeiner Betrachtung und ist vom Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden
Volltext der Entscheidung
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