BGH Urteil

Sperrung einer Stromabnahmestelle durch Gerichtsvollzieher im Mehrfamilienhaus

Neutral
Aktenzeichen: I ZB 68/20
Urteil vom: 17.06.2021
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.06.2021, Az. I ZB 68/20

Ein Urteil, das den Mieter zugunsten eines Energieversorgers ver­pflich­tet, Zu­tritt zu einer Strom­ab­nahm­e­stel­le zu ge­wäh­ren und deren Sper­rung durch Weg­nah­me des Zäh­lers zu dul­den, kann durch einen Ge­richts­voll­zie­her nur dann  voll­streckt wer­den, wen der Mieter zu­min­dest Mit­ge­wahr­sam an dem Raum hat, in dem sich der Stromzähler befindet.

Volltext der Entscheidung

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.06.2021, Az. I ZB 68/20
pdf

Sie haben Fragen oder finden ein Urteil nicht?

Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung in Sachen Mietrecht (ausgenommen Online-Mitgliedschaft). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch wenn es zu spät ist, also ohne Wartezeit betreffend den Sachverhalt. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.

Telefonische Beratung

Kostenlose Beratung für Mitglieder

Mitglieder-Hotline
deutsches Festnetz*
Nichtmitglieder-Hotline
Für Nichtmitglieder: 1,99 €/min* Kosten aus dem Mobilfunknetz können abweichen