Experten-Tipp
Untermietung an Eltern: Erlaubnis erforderlich?
Laufendes Mietverhältnis
Tipp 247 von 404
Tipp für Mitglieder
BGH: Eltern sind „Dritte“ im Sinne der §§ 540, 553 BGB mit der Folge der Erlaubnisbedürftigkeit der Aufnahme, wenn ihnen der gesamte Wohnraum überlassen werden soll (BGH, Urteil vom 11. 11. 2009, Az. VIII ZR 294/08).
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