Experten-Tipp

Mangel: Beginn der Minderungsbefugnis des Mieters

Laufendes Mietverhältnis
Tipp 307 von 384
Tipp für Mitglieder
Die Minderungsbefugnis des Mieters beginnt mit dem Auftreten des Mangels, da die Minderung kraft Gesetzes eintritt, ohne dass sich der Mieter gesondert darauf berufen muss. Der Bundesgerichtshof führt dazu etwa in seiner Entscheidung vom 27.02.199...
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel anzusehen.
  • Minderungsbefugnis
  • Mangel

Sie haben Fragen?

Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.

Telefonische Beratung

Kostenlose Beratung ab Basis-Mitgliedschaft

Mitglieder-Hotline
*deutsches Festnetz
Nichtmitglieder-Hotline
*1,99 €/Min; mobil abweichend