Experten-Tipp

Mängelanzeige durch den Mieter und Duldungspflicht bei Instandsetzung

Laufendes Mietverhältnis
Tipp 309 von 384
Tipp für Mitglieder
§ 536c Abs. 1 S. 1 BGB lautet: „Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuz...
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  • Mängelanzeige
  • Duldungspflicht
  • BGB
  • § 55a BGB

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