Allgemein
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Tipp für Mitglieder
Bezieht ein Mieter eine Wohnung, ist er gesetzlich dazu verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Für diese Anmeldung benötigt der Mieter eine sogenannte “Wohnungsgeberbestätigung”.
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