Experten-Tipp

Schriftform des Mietvertrages und Folgen bei nur mündlicher Vereinbarung

Allgemein
Tipp 186 von 384
Tipp für Mitglieder
Ein Mietvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Wird jedoch ein zeitlich befristeter Mietvertrag für eine längere Zeit als ein Jahr vereinbart, ist gemäß § 550 BGB die Schriftform nach § 126 BGB erforderlich. § 550 BGB lautet...
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel anzusehen.
  • Mietvertrag
  • Schriftform
  • Mündlich

Sie haben Fragen?

Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.

Telefonische Beratung

Kostenlose Beratung ab Basis-Mitgliedschaft

Mitglieder-Hotline
*deutsches Festnetz
Nichtmitglieder-Hotline
*1,99 €/Min; mobil abweichend