Experten-Tipp

Laubfall auf Nachbargrundstück

Allgemein
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Tipp
Grundsätzlich darf ein Grundstückseigentümer mit und auf seinem Grundstück nach Belieben verfahren. Dieser Grundsatz wird allerdings durch die Rechte Dritter eingeschränkt. Gehen von dem Grundstück Einwirkungen aus, die die Benutzung des Nachbargrundstücks wesentlich beeinträchtigen, hat der Nachbar einen Anspruch darauf, dass der Grundstückseigentümer die störende Maßnahme unterlässt oder Schutzvorkehrungen trifft.

Die Frage, was wesentlich oder unwesentlich ist, beurteilt sich nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen. Hinsichtlich Laubfalls hat die Rechtsprechung die folgenden Grundsätze entwickelt: Beeinträchtigungen durch Laub werden in der Regel als ortsüblich und damit als zumutbare Einwirkung angesehen. Das Gleiche gilt für Nadeln, Blütenstaub, Samen und Zapfen. Ausnahmen können bei besonders starker Verschmutzung des Nachbargrundstücks gelten, etwa wenn Regerinnen deshalb verstopfen.
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