Instanz-Urteil im Mietrecht

Fristlose Kündigung eines Hotelmietvertrags

Neutral
Aktenzeichen: 14 U 128/25
Urteil vom: 20.03.2026

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.03.2026, Az. 14 U 128/25


"In dieser außerordentlichen Kündigung ist jedoch als Minus eine Abmahnung enthalten, sodass die au-ßerordentliche Kündigung vom 07.04.2025 rechtliche, vertragsbeendende Wirkung entfaltete."

Volltext des Urteils

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.03.2026, Az. 14 U 128/25
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