Instanz-Urteil im Mietrecht
Rassistische Beleidigung des Vermieters: Fristlose Kündigung
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 10.09.2025, Az. 465 C 781/25
Amtlicher Leitsatz:
Beleidigt der Mieter seinen Vermieter in rassistischer und menschenverachtender Weise, kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
"Die Kündigung des Klägers vom 27.12.2024 hat das Mietverhältnis der Parteien rechtswirksam beendet. Die von dem Kläger anlässlich des Vorfalls vom 22.12.2024 erklärte fristlose Kündigung ist wirksam.
Gemäß § 543 I BGB ist eine außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn dem kündigenden Vertragspartner die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist. Das Gericht hat keine Zweifel daran, dass es zu einem Treffen des Klägers und der Beklagten am 22.12.2024 kam. Der Kläger konnte dem Gericht glaubhaft darlegen, dass es zu den rassistischen und menschenverachtenden Äußerungen am 22.12.2024 gekommen ist. Die Zeugen haben dem Gericht glaubhaft die Äußerungen wiedergegeben und den Ablauf des Treffens am 22.12.2024 geschildert. Die Aussagen der Zeugen stimmen mit den Angaben des Klägers überein. Die Aussagen der Zeugen sind glaubhaft, da sie Angaben zum Randgeschehen und zu gefühlten Emotionen machen konnten. Anzeichen einer Parteilichkeit oder Belastungstendenzen waren nicht erkennbar."