Instanz-Urteil im Mietrecht

WEG: Herausgabe von Unterlagen durch den Verwalter

Neutral
Aktenzeichen: 11 C 367/24
Urteil vom: 17.09.2024

Amtsgericht Böblingen, Urteil vom 17.09.2024, Az. 11 C 367/24 WEG


Die Verwalterin wurde zur Herausgabe von Verwaltungsunterlagen verurteilt, nachdem sie vorzeitig abberufen wurde. 

Der Anspruch auf Herausgabe ergibt sich aus §§ 675, 667 BGB. Die Herausgabepflicht umfasst sowohl Papierunterlagen als auch elektronische Daten. Die Verwalterin muss daher auch über die im Verwaltungsprogramm gespeicherten Daten Auskunft geben. 

Volltext des Urteils

Amtsgericht Böblingen, Urteil vom 17.09.2024, Az. 11 C 367/24 WEG
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