Instanz-Urteil im Mietrecht
WEG: Herausgabe von Unterlagen durch den Verwalter
Neutral
Aktenzeichen:
11 C 367/24
Urteil vom:
17.09.2024
Amtsgericht Böblingen, Urteil vom 17.09.2024, Az. 11 C 367/24 WEG
Die Verwalterin wurde zur Herausgabe von Verwaltungsunterlagen verurteilt, nachdem sie vorzeitig abberufen wurde.
Der Anspruch auf Herausgabe ergibt sich aus §§ 675, 667 BGB. Die Herausgabepflicht umfasst sowohl Papierunterlagen als auch elektronische Daten. Die Verwalterin muss daher auch über die im Verwaltungsprogramm gespeicherten Daten Auskunft geben.
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