Instanz-Urteil im Mietrecht

Photovoltaikanlage: Solarmodule dürfen Nachbarn nicht blenden

Neutral
Aktenzeichen: 9 O 67/21
Urteil vom: 12.08.2022

Landgericht Frankenthal, Urteil vom 12.08.2022, Az. 9 O 67/21


Insbesondere – wie für das Gericht unmittelbar nachvollziehbar ist – in den (frühen) Abendstunden der Sommermonate sei bei sonnigem Wetter von einer Nutzung der Terrasse und damit einem Ausgesetztsein hinsichtlich der Reflexionen auszugehen. Eine bewusste Abwendung der Blickrichtung in den relevanten Zeiten sei unrealistisch.

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Landgericht Frankenthal, Urteil vom 12.08.2022, Az. 9 O 67/21
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