Instanz-Urteil im Mietrecht
Finanzamt darf Mietverträge für Steuererklärung einsehen
Negativ für Vermieter
Aktenzeichen:
3 K 596/22
Urteil vom:
01.02.2023
Das Finanzamt durfte die Steuerpflichtige auch unter Berücksichtigung der Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Vorlage der Mietverträge und der Schreiben über Mietänderungen zum Zwecke der Prüfung der in der Steuererklärung gemachten Angaben auffordern.
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