Amtsgericht Westerstede, Beschluss vom 30.06.2009, Az. 22 C 614/09
Instanz-Urteil im Mietrecht
Häufigkeit des Grillens mit Holzkohle an Grundstücksgrenze
Neutral
Aktenzeichen:
22 C 614/09
Urteil vom:
30.06.2009
Dem Nachbarn eines Mehrfamilienhauses, das sich in neun Metern Abstand zu seinem fest stehenden Grillkamin im Garten befindet, kann es untersagt werden, öfter als zweimal monatlich und beschränkt auf zehnmal im Jahr zu grillen, wenn Qualm und Gerüche vom Grillen direkt in Schlafzimmer des Nachbarhauses dringen.
Eine vorherige Ankündigung ist allerdings nicht erforderlich.
Eine vorherige Ankündigung ist allerdings nicht erforderlich.
Zum Volltext der Gründe der Entscheidung
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