Instanz-Urteil im Mietrecht
Versteckte Kamera in der Mietsache
Negativ für Vermieter
Aktenzeichen:
2 C 2/25
Urteil vom:
11.06.2025
Amtsgericht Berlin-Pankow, Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 11.06.2025 – 2 C 2/25
"Vertragliche Rücksichtnahme- und Nebenpflicht des Beklagten als Vermieter war, seine Mieterinnen nicht ohne deren Willen zu filmen, schon gar nicht mit einer heimlich installierten Kamera beim Duschen im Badezimmer. Indem er dies trotzdem tat, hat der Beklagte eine Rücksichtnahmepflicht aus dem Mietverhältnis der Parteien in schwerwiegender Weise verletzt.."
Volltext des Urteils
Amtsgericht Berlin-Pankow, Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 11.06.2025 – 2 C 2/25
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