Tierhaltung: Welche Tiere darf der Mieter erlaubnisfrei halten?

News vom 02.05.2023
Tierhaltung: Welche Tiere darf der Mieter erlaubnisfrei halten? Die Haltung von Kleintieren fällt grundsätzlich in den mietgemäßen Gebrauch. Eine Erlaubnis des Vermieters ist dann nicht notwendig.

Als Kleintiere gelten beispielsweise in der Regel: 

Fische im Aquarium, Eidechsen, Goldhamster, Ziervögel, Kaninchen, Meerschweinchen, Schildkröten, Chinchilla, Leguane im Terrarium.

    Weitere ausführliche Informationen zum Thema Tierhaltung in der Mietwohnung haben wir hier für Sie zusammengefasst: 

    >> Tierhaltung in der Mietwohnung – Wann die Haltung von Hunden, Katzen und Kleintieren erlaubt ist