Tierhaltung: Welche Tiere darf der Mieter erlaubnisfrei halten?
News vom 02.05.2023
Die Haltung von Kleintieren fällt grundsätzlich in den mietgemäßen Gebrauch. Eine Erlaubnis des Vermieters ist dann nicht notwendig.
Als Kleintiere gelten beispielsweise in der Regel:
Fische im Aquarium, Eidechsen, Goldhamster, Ziervögel, Kaninchen, Meerschweinchen, Schildkröten, Chinchilla, Leguane im Terrarium.
>> Tierhaltung in der Mietwohnung – Wann die Haltung von Hunden, Katzen und Kleintieren erlaubt ist
Als Kleintiere gelten beispielsweise in der Regel:
Fische im Aquarium, Eidechsen, Goldhamster, Ziervögel, Kaninchen, Meerschweinchen, Schildkröten, Chinchilla, Leguane im Terrarium.
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