Hühnerhaltung: Nächtliche Lärmbelästigung

Ein Hahn, der zur Nachtzeit mit einer
Lautstärke von mehr als 60 Dezibel kräht, ist nach Entscheidung des
Landgerichts Mosbach vom 31.05.2023 (Az. 5 S 47/22) auch in einem ländlich geprägten Stadtteil nicht mehr zu dulden.
Der Halter ist daher verpflichtet, ein
Hühnerhaus so abzudichten, dass nachts in der Uhrzeit zwischen 22 und 6 Uhr der zulässige Maximalpegel von 60 Dezibel nicht überschritten wird.
>> Zum Volltext des Urteils
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