Gefälschte Vorvermieterbescheinigung

News vom 10.04.2014
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 09.04.2014 - VIII ZR 107/13 entschieden, dass die Vorlage einer gefälschten Vorvermieterbescheinigung die fristlose Kündigung durch den Vermieter begründen kann.

Die Vermieter hatten dem Mieter gegenüber die fristlose Kündigung des Mietvertrags ausgesprochen, weil die Vorvermieterbescheinigung gefälscht gewesen sei. Weder habe der Kläger an der angegebenen Adresse gewohnt noch mit dem genannten Vermieter in dem genannten Zeitraum überhaupt einen Mietvertrag abgeschlossen.
Zutreffend habe das Berufungsgericht in der Vorlage einer gefälschten Vorvermieterbescheinigung eine erhebliche Verletzung (vor-)vertraglicher Pflichten gesehen, die die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen könne.
Wegen anderer Fragen wurde durch den BGH nicht abschließend entschieden, sondern an das Berufungsgericht zurückverwiesen.