Unbekleidet sonnenbadender Vermieter: Keine Minderung

News vom 05.05.2023
Unbekleidet sonnenbadender Vermieter: Keine Minderung
Der sich nackt im Hof sonnende Vermieter beeinträchtigt nicht den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. 

So hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 18.04.2023 (Az. 2 U 43/22) entschieden. 

Im konkreten Fall handelte es sich um Büroräume im Frankfurter Westend, die in einem gemischt genutzten Gebäude liegen, das also auch über Wohnräume verfügt. Der Vermieter selbst wohnt in dem Mietobjekt.