Wirtschaftlichkeit Betriebskostenabrechnung
News vom 06.07.2011
BGB § 556 Abs. 3 Satz 1
a) Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung des Grund-satzes der Wirtschaftlichkeit bei der Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter.
b) Mit der Behauptung, ein Kostenansatz in der Betriebskostenabrechnung des Ver-mieters übersteige den insoweit überregional ermittelten durchschnittlichen Kos-tenansatz für Wohnungen vergleichbarer Größe, genügt der Mieter seiner Darlegungslast nicht.
c) Den Vermieter trifft regelmäßig keine sekundäre Darlegungslast für die tatsächlichen Grundlagen seines Betriebskostenansatzes.
BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 340/10
a) Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung des Grund-satzes der Wirtschaftlichkeit bei der Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter.
b) Mit der Behauptung, ein Kostenansatz in der Betriebskostenabrechnung des Ver-mieters übersteige den insoweit überregional ermittelten durchschnittlichen Kos-tenansatz für Wohnungen vergleichbarer Größe, genügt der Mieter seiner Darlegungslast nicht.
c) Den Vermieter trifft regelmäßig keine sekundäre Darlegungslast für die tatsächlichen Grundlagen seines Betriebskostenansatzes.
BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 340/10