BGH: Kosten für Kontrolle von Mülltrennung sind umlegbare Betriebskosten
News vom 09.12.2022
Nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.10.2022 (Az. VIII ZR 117/21) sind die Kosten eines externen Dienstleisters für die regelmäßige Kontrolle der Müllbehälter eines Mietobjekts auf Einhaltung der kommunalen Vorgaben für die Mülltrennung auf die Mietpartei von Wohnraum als Betriebskosten umlegbar.
Dies gilt bei fehlerhafter Abfalltrennung auch für die dann vorzunehmende Nachsortierung durch den Dienstleister.