Schönheitsreparaturen: Übertragung auf den Mieter
News vom 06.05.2020
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Viele Mietverträge enthalten Klauseln für sogenannte “Schönheitsreparaturen”.
Darin wird zumeist die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen vertraglich auf den Mieter übertragen. Was Schönheitsreparaturen genau sind sowie ob und unter welchen Voraussetzungen Sie diese als Vermieter auf den Mieter abwälzen können, klären wir in unserem neuen Blog-Beitrag.
--> Schönheitsreparaturen – Wirksame Übertragung auf den Mieter