Flutkatastrophe & Mietrecht
News vom 06.08.2021
Die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wirft auch viele mietrechtliche Fragestellungen auf.
Kann der Mieter die Miete mindern? Wie sieht es mit einer Kündigung aus? Müssen Sie als Vermieter auch bei „höherer Gewalt“ die Mietsache wieder instandsetzen?
Unser Artikel gibt antworten auf diese und mehr Fragen: Flutkatastrophe & Mietrecht: Was Sie als Vermieter nun wissen sollten