Mietgemäßer Gebrauch
News vom 23.07.2021

Der sog. mietgemäße Gebrauch meint die übliche Abnutzung der Mietsache, die dem Vertragszweck entspricht und daher mit der Miete bereits abgegolten ist.
Die Abgrenzung zwischen mietgemäßen Gebrauch oder einem Schaden an der Mietsache kann insbesondere bei Auszug wichtig werden.
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