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Selbständiges Beweisverfahren im Mietrecht
News vom 16.11.2020

Das selbständige Beweisverfahren ist auch in Mietsachen zulässig.. Insbesondere kann das Verfahren zur Feststellung von Mietmängeln und zur Feststellung des Zustandes der Mietsache bei Rückgabe dienen.
Die vorgezogene Beweisaufnahme im selbständigen Beweisverfahren wirkt zwischen den Beteiligten wie eine unmittelbar im anschließenden Hauptsacheverfahren selbst durchgeführte Beweiserhebung.
Mehr zum Thema erläutern wir hier für Sie.