Die Vermietung an aus der Ukraine geflüchtete Personen
News vom 17.03.2022

Bei der Aufnahme von geflüchteten Personen aus der Ukraine ist aus Sicht des Vermieters nur wenig zu beachten.
Im Gegensatz zu Mietern, die spätestens nach einigen Wochen beim Vermieter die Erlaubnis zur Aufnahme von sog. dritten Personen anfragen müssen, kann der Vermieter frei entscheiden, wen er in seine Räume aufnimmt.
Weitere Informationen zum Thema haben erläutern wir Ihnen im folgenden Artikel:
Die Vermietung an Ukraine-Flüchtlinge