Ersparte Instandsetzung: Formelle Anforderung bei Modernisierungsmieterhöhung

News vom 25.10.2023
Ersparte Instandsetzung: Formelle Anforderung bei Modernisierungsmieterhöhung In seinem Beschluss vom 25. Januar 2023 (Az. VIII ZR 29/22) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Vermieter bei einer Modernisierung, die sowohl Instandsetzungs- als auch Modernisierungsarbeiten umfasst, sich in der Mieterhöhungserklärung einen Instandsetzungsanteil anrechnen lassen muss. 

In diesem Fall reicht es aber aus, wenn der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung die für die Modernisierungsmaßnahmen angefallenen Kosten als Gesamtsumme ausweist und einen seiner Meinung nach in den Gesamtkosten enthaltenen Instandsetzungsanteil durch die Angabe einer Quote oder eines bezifferten Betrags kenntlich macht.


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