Unwirksamer Zeitmietvertrag kann in Kündigungsausschluss umgedeutet werden

News vom 26.08.2022
Unwirksamer Zeitmietvertrag kann in Kündigungsausschluss umgedeutet werden Ein unwirksamer Zeitmietvertrag, der nicht die notwendigen Voraussetzungen nach § 575 Abs. 1 S. 1 BGB erfüllt, kann nach der Rechtsprechung ggf. in einen entsprechenden beidseitigen Kündigungsausschluss umgedeutet werden. 

Lesen Sie das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2013 zu dieser immer wieder aktuellen Problematik hier:

> Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.12.2013 (Az. VIII ZR 235/12)