Unwirksamer Zeitmietvertrag kann in Kündigungsausschluss umgedeutet werden

Ein
unwirksamer Zeitmietvertrag, der nicht die notwendigen Voraussetzungen nach § 575 Abs. 1 S. 1 BGB erfüllt, kann nach der Rechtsprechung ggf. in einen entsprechenden
beidseitigen Kündigungsausschluss umgedeutet werden.
Lesen Sie das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2013 zu dieser immer wieder aktuellen Problematik hier:
> Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.12.2013 (Az. VIII ZR 235/12)
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