Das formale Begründungserfordernis bei Kündigungen
News vom 06.07.2021
Die Vorschrift des § 573 Abs. 3 S. 1 BGB schreibt als formelle Anforderung für eine Kündigungserklärung vor:
"Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben."
Was bedeutet das für Ihr Kündigungsschreiben gegenüber Ihrem Mieter?