Gas- zu Elektroherd: Keine Modernisierung, wenn ..

News vom 16.08.2011
Keine Modernisierung, wenn Vermieter Austausch von Gas- zu Elektroherd fordert.

Der BGH hat aus formellen Gründen die Entscheidung des Amtsgerichts aufrechterhalten, dass die von der Vermieterin gewünschte Änderung von Gas- zu Elektroherd nicht als Modernsierung anerkannte. Damit entfiel ein Duldungsanspruch gegen die Mieterin auf Zustimmung zur Entfernung des Gasherdes. Die Entscheidung ließt sich trotz der rein formellen Begründung jedoch als Bestätigung der amtsgerichtlichen Rechtsmeinung.
Az. VIII ZR 20/11
vom 17.8.2011