BGH zur Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung
News vom 17.01.2022

Insbesondere wurde ausgeführt, ob ein dem Mieter ein Anspruch auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB zusteht und unter welchen Gesichtspunkten dieser Anspruch in Betracht kommt:
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