Bestätigung als Wohnungsgeber

News vom 18.07.2023
Bestätigung als Wohnungsgeber Der Vermieter ist als sog. Wohnungsgeber nach § 19 BMG verpflichtet, bei der Anmeldung des Mieters mitzuwirken. 

Der Vermieter muss dem Mieter schriftlich zur Vorlage bei der Meldebehörde bestätigen, dass und wo der Einzug erfolgt ist.

Stellt der Vermieter die Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aus, kann dieses Verhalten nach § 54 BMG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

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