Miete für Hochzeitsfeier bei pandemiebedingter Absage
News vom 29.03.2022
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 2. März 2022 (Az. XII ZR 36/21) über einen Sachverhalt entschieden, bei dem die Hochzeitsfeier in den angemieteten Räumen aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte.
Die Grundsätze der sog. Störung der Geschäftsgrundlage führten in der Regel nur zu einer Vertragsanpassung, nicht zur einer Aufhebung des Vertrags.
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