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Kündigung wegen Eigenbedarf für Zweitwohnung?
News vom 12.01.2021

Die Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist in der Praxis der wichtigste ordentliche Kündigungsgrund für Wohnraum.
Doch dürfen Sie als Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen, weil Sie die Wohnung als Zweitwohnung verwenden möchten?