Mieter äußert sich nicht zu erhaltener Kündigung

Nach
Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28.06.2023 (Az. XII ZB 537/22) zu einem
Gewerberaummietverhältnis muss sich der gekündigte Mieter auf eine Aufforderung des Vermieters zu seiner Bereitschaft, die Mieträume bei Vertragsende an den Vermieter herauszugeben, nicht erklären.
Der Bundesgerichtshof sieht den Vermieter hier in keiner Sonderstellung zu anderen Gläubigern aus Vertragsverhältnissen. Die Entscheidung dürfte auch auf das Wohnraummietrecht übertragbar sein.
>> Zum Volltext der Entscheidung
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