Lademöglichkeit für E-Auto: Anspruch des Mieters
News vom 03.06.2022
Seit dem 01.12.2020 haben Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Installation einer Ladesäule für Elektrofahrzeuge auf eigene Kosten.
Den Vermieter selbst trifft aber keine Pflicht zur Errichtung eigener Anlagen. Grenzen und Umfang der gesetzlichen Regelung haben wir im folgenden Blogbeitrag für Sie erläutert:
> Die Ladestation für Elektromobilität im Mietverhältnis
Den Vermieter selbst trifft aber keine Pflicht zur Errichtung eigener Anlagen. Grenzen und Umfang der gesetzlichen Regelung haben wir im folgenden Blogbeitrag für Sie erläutert:
> Die Ladestation für Elektromobilität im Mietverhältnis