Beschlusszwang für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum

News vom 20.03.2023
Beschlusszwang für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum Nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.03.2023, Az. V ZR 140/22 muss ein Wohnungseigentümer mangels Gestattungsbeschluss eine bauliche Veränderung im Zweifel durch Beschlussersetzungsklage herbeiführen. 

Diese Vorgehensweise sei aufgrund der neuen Rechtslage seit dem 01.12.2020 gesetzlich erforderlich.

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