BK-Abrechnung Wasser

News vom 09.09.2009
Der Vermieter darf die Kosten für Frischwasser und Schmutzwasser bei der Be-triebskostenabrechnung jedenfalls dann in einer Summe zusammenfassen und einheitlich abrechnen, wenn die Umlage dieser Kosten einheitlich nach dem durch Zähler erfassten Frischwasserverbrauch vorgenommen wird.

BGH, Urteil vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 340/08

LG Nürnberg - Fürth

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