BK-Abrechnung Wasser
News vom 09.09.2009
Der Vermieter darf die Kosten für Frischwasser und Schmutzwasser bei der Be-triebskostenabrechnung jedenfalls dann in einer Summe zusammenfassen und einheitlich abrechnen, wenn die Umlage dieser Kosten einheitlich nach dem durch Zähler erfassten Frischwasserverbrauch vorgenommen wird.
BGH, Urteil vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 340/08
LG Nürnberg - Fürth
AG Fürth