Fristlose Kündigung bei verspäteter Zahlung

News vom 01.06.2011
30.10.2011 - Fristlose Kündigung
Der BGH hat dem Vermieter das Recht zugesprochen. auch dann einen Wohnraummietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter mehrfach verspätet zahlt. Der Mieter muss abgemahnt werden und sein Verhalten fortsetzen. Ein Irrtum über das Datum der Zahlungspflicht entlastet ihn dabei nicht. Zitat: "Für die Beeinträchtigung der Interessen des Vermieters ist es ohnehin ohne Bedeutung, ob die verspätete Zahlung auf einem verschuldeten Rechtsirrtum oder auf einer sonstigen Nachlässigkeit des Mieters beruht."
BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - VIII ZR 91/10