Mietpreisbremse: Zulässige Vormiete auch aus vorletztem Mietverhältnis

Der
Bundesgerichtshof hat mit
Urteil vom 19.07.2023 (Az. VIII ZR 229/22) über einen Sachverhalt entschieden, bei dem die direkte
Vormiete in rechtlich unzulässiger Weise
zu hoch vereinbart war, weil die Grenze von
§ 556d Abs. 1 BGB, also die Vergleichsmiete plus Aufschlag von maximal zehn Prozent, weit überschritten wurde.
Im konkreten Fall konnte aber die
Vor-Vormiete als zulässiger Maßstab für die im Neuvertrag zu vereinbarende Miethöhe herangezogen werden.
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