Betriebskosten: Keine Zwischenabrechnung bei Auszug des Mieters

News vom 11.07.2023
Betriebskosten: Keine Zwischenabrechnung bei Auszug des Mieters Die Betriebskostenabrechnung wird einmal jährlich nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes erstellt. 

Dies gilt unabhängig davon, wann einzelne Mieter ein- oder ausgezogen sind. Der jeweilige Nutzungszeitraum des betreffenden Mieters wird zeitanteilig berücksichtigt.

Für die Heizkostenabrechnung gilt eine Besonderheit.

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